Richtlinie Kreisausbildung
Kreisausbildungrichtlinie zur Organisation und Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und der anderen, im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen, Einrichtungen und Personen.
Protokolle der Arbeitsberatungen
Protokoll der 9. Arbeitsberatung mit den Stadt-, Amts- und Gemeindewehrführern 2013
Protokoll der 8. Arbeitsberatung mit den Stadt-, Amts- und Gemeindewehrführern 2013
Protokoll der 7. Arbeitsberatung mit den Stadt-, Amts- und Gemeindewehrführern 2013
Protokoll der 6. Arbeitsberatung mit den Stadt-, Amts- und Gemeindewehrführern 2013/Verbandstagung des Kreisfeuerwehrverbandes Spree-Neiße e. V. 12.06. 2013
Protokoll der 5. Arbeitsberatung mit den Stadt-, Amts- und Gemeindewehrführern 2013
Protokoll der 4. Arbeitsberatung mit den Stadt-, Amts- und Gemeindewehrführern 2013
Protokoll der 3. Arbeitsberatung mit den Stadt-, Amts- und Gemeindewehrführern 2013
Protokoll der 2. Arbeitsberatung mit den Stadt-, Amts- und Gemeindewehrführern 2013
Protokoll der 1. Arbeitsberatung mit den Stadt-, Amts- und Gemeindewehrführern 2013
Protokoll der 12. Arbeitsberatung mit den Stadt-, Amts- und Gemeindewehrführern am 06.12.2012
Protokoll der 11. Arbeitsberatung mit den Stadt-, Amts- und Gemeindewehrführern 2012
Protokoll der 8. Beratung der Wehrführer beim KBM (2012)
Ort | : | Sitzungssaal der Gemeinde Neuhausen/Spree |
Datum | : | 01.08.2012 |
Beginn | : | 18:00 Uhr |
Ende | : | 20:00 Uhr |
Teilnehmer | : | siehe Teilnehmermiste |
Tagesordnung | : | 1. Begrüßung |
2. Protokollkontrolle der 7. Arbeitsberatung | ||
3. Ausführungen KBM/SGL BKS/Kreisausbildungsleiter | ||
4. Ausführungen KFV/KJFw | ||
5. Abfrage/Sonstiges |
Zu 1.
Der KBM begrüßt die Teilnehmer zur 8. Arbeitsberatung 2012. Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag werden Kam. Aßmus übermittelt.
Zu 2.
Am 23. Juli haben Herr Frommelt und Herr Magister ihre Berufungsurkunde vom Landrat erhalten.
Informationen zur Berücksichtigung von Auszeichnungsvorschlägen an dem Empfang des Innenministers (28. September) liegen nicht vor.
An die Abgabe der Vorschläge Jugendfeuerwehr zur zentralen Auszeichnung wird erinnert. Bis zur nächsten Beratung sind die Vorschläge unter Angabe der T-Shirt-Größe zu melden.
Der KBM dankt allen Unterstützungskräften der DM im Feuerwehrsport. Dem Kam. Mathias Voigt wird ein besonderer Dank für seine Aktivitäten zur Gewinnung und Koordinierung der Kräfte ausgesprochen. Auch die Aktivitäten von Kam. Magister sind lobenswert.
Austauschbilder für die „Tafelrunde 2006-2012“ wurden bisher noch keine übergeben. Bis zum 31.08.2012 besteht dazu noch Gelegenheit, dann wird die Akte geschlossen.
Kam. Brudek berichtete zu den „Störungen“ der digitalen Alarmierung im Raum Kolkwitz. Es gab im technischen System eine Störung, welche durch DAUs’ in der Nachbarschaft
ausgeglichen werden konnte. Die Alarmierung war zu keinem Zeitpunkt gefährdet.
Zu 3.
Die in der AG Schutz der Wälder angesprochenen Themen werden auf einer Arbeitsberatung mit dem Waldbrandschutzbeauftragten des Landes, Herrn Engel, besprochen. Der Leiter der OBF Drebkau, Herr Lüdecke, hat für den 08.08.2012 diese Arbeitsberatung mit Herrn Engel verabredet. Ausgehend von den Ergebnissen dieses Arbeitsgespräches wird sich der KBM mit den Leitern der OBF Cottbus und Drebkau zur Notwendigkeit und Inhalten der auf der AG Schutz der Wälder besprochenen Anschreiben an die Ministerien verständigen.
Erkenntnisse aus einer Arbeitsberatung mit dem Waldbrandschutzbeauftragten des Landes, Herrn Engel, dem Leiter der OBF Drebkau, Herrn Lüdecke sowie der Leiterin der OBF Cottbus, Frau Schubert vom 08.08.2012.
Die Arbeitsberatung verlief sehr konstruktiv, für den Waldbrandschutz interessante
Betrachtungen wurden besprochen.
So fordert der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) als Untere Forstbehörde seit kurzem bei Windkraftanlagen (WKA) im Wald bzw. in einem Abstand geringer 50 m zum Wald, die Installation einer automatischen Feuerlöschanlage in der Kanzel.
Die WKA darf das System der kameragestützten Überwachung der Wälder nicht negativ
beeinträchtigen (einschließlich der Funkübertragungswege zur Waldbrandalarmzentrale).
Erhebliche Beeinträchtigungen können zur Ablehnung der Vorhaben führen. In Einzelfällen kann durch weitere Sensoren einschließlich Kostenübernahme durch den Betreiber der WKA zugestimmt werden.
Das aus unserem Landkreis vorgetragene Ansinnen zur Errichtung von Löschwasserent-nahmestellen (LWESt) im Anschluss an den Sicherheitsradius wird Herr Engel prüfen. Die Errichtung und Unterhaltung von weiteren LWESt darf aber nicht zu Lasten der Waldbesitzer gehen.
LWESt im Wald werden im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Regelungen zum
Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) (2014 bis 2021) thematisiert. Es bestehen Überlegungen für eine Neuordnung der vorbeugenden Waldbrandschutzmaßnahmen. Brunnen sollen den Kern der LWESt im Wald bilden. Zufahrtswege und Aufstellflächen müssen zu bzw. an den LWESt vorhanden sein. Der Wegebau und Schutzstreifen machen nur Sinn, wenn sie als in sich geschlossene Systeme errichtet und unterhalten werden.
Die Beseitigung von Kampfmitteln war bisher von der Förderung ausgeschlossen. Ob die neue Richtlinie diesbezüglich andere Regelungen beinhaltet, bleibt abzuwarten.
Herr Lüdecke unterbreitete den Vorschlag zur Aufnahme der Boden- und Abwasserverbände sowie des Bereiches „Bewirtschaftung“ der Landesforst in den Kreis der Zuwendungs-
empfänger. Für einen ausgewiesenen Bereich könnten diese die vorbeugenden Maßnahmen umsetzen.
Bei der Neuerrichtung von Straßen bzw. umfassenden baulichen bzw. verkehrstechnischen Ertüchtigungen muss die Notwendigkeit zur Gestaltung eines parallel verlaufenden
Wirtschaftsweges geprüft werden. In diese Betrachtungen ist die Notwendigkeit der
Errichtung von LWESt einzubeziehen. Diese Betrachtungen sollen bei der Verkehrsplanung Beachtung finden.
Zur Einhaltung des Betretungsverbotes auf die gesperrten „Rutschungsgebiete“ besteht
Einigkeit. Herr Engel strebt gegenüber dem Landesbergamt die Bereitstellung digitaler Karten zu den gesperrten Flächen an. Mit Hilfe dieser Karten und z. B. der kreislichen AAO-Wald könnten schon mit der 1. Alarmierung weitergehende Maßnahmen eingeleitet werden.
Gegenüber dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) soll die Bereitstellung aktueller digitaler Karten des KMBD angestrebt werden.
Die von der AG Schutz der Wälder angestrebte Bereitstellung digitaler Angaben zu Flächen, welche vom KMBD für forstwirtschaftliche Maßnahmen innerhalb der Verdachtsflächen
freigegebenen worden, kann nicht umgesetzt werden.
Die Thematik der Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an technischen Anlagen im Wald, welche auch bei ausgerufener Waldbrandwarnstufe III oder IV die
Durchführung thermischer Verfahren bzw. die Arbeit mit offenem Feuer erfordert, wurde intensiv besprochen. Im Ergebnis wurde die Zuständigkeit der Forstverwaltungen
herausgestellt. Hierzu soll auf der Grundlage einer „Mustervereinbarung“ zwischen der OBF unseres Kreises und Vattenfall ein landeseinheitliches Vorgehen in der Angelegenheit erreicht werden. Die Thematik ist ja auch bei den Bahnbetreibern und
Energieversorgern von Bedeutung. Den Brandschutz betreffende Regelungen der
Vereinbarung sollen die Brandschutzdienststellen der Landkreise zuarbeiten. Zum Beginn und zum Ende der Arbeiten wird eine An- bzw. Abmeldung in der Regionalleitstelle sowie der Waldbrandalarmzentrale erforderlich, Verantwortlichkeiten und Erreichbarkeiten für
Benachrichtigungen sind mitzuteilen. Ein „Schweißerlaubnisschein“ der zuständigen
Werkfeuerwehr bzw. der Brandschutzdienststelle soll/muss vorgezeigt werden können.
Der LFB wird die Initiative ergreifen und die zuständigen Ressorts ersuchen, im Zusammenhang mit der Durchführung von Abbrenntätigkeiten zur Pflege von Heideflächen eine
„Ordnungsbehördliche Verordnung“ zu erlassen. In dieser Verordnung soll die Durchführung von Abbrenntätigkeiten in der Heide im Zeitraum vom 01. März bis zum 01. Oktober
untersagt werden. Unter dieses Verbot fallen auch die „Brennversuche“ in der Zschornoer
Heide.
Für die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Landeswaldoberförsterei (LWOBF) gilt:
Soweit Landeswald von einem Waldbrand betroffen ist, übernimmt die LWOBF die
rechtliche Stellung des Waldbesitzers. Die gilt auch Hinsichtlich der wahrzunehmenden
Aufgaben einer Brandwache nach § 35 BbgBKG.
Im Zusammenhang mit dem Betretungsverbot der gesperrten rutschgefährdeten
Bergbauflächen mahnte Kam. Bastisch nochmals die konsequente Einhaltung des Verbotes an.
Er unterstrich die Notwendigkeit für eine verbindliche Regelung zur Ausführung der
Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten. Es muss eine für alle Beteiligte akzeptable Lösung gefunden werden. Zur Absicherung betrieblicher Abläufe können einzelne Arbeiten nicht
aufgeschoben werden.
Für den KBM war die Sitzung der erweiterten AG Stützpunktfeuerwehren, am 11.07.2012 eine absolut gelungene Veranstaltung.
Die Vertreter des MI (Herr Dr. Dietel und Herr Markoff) stellten ihre sehr aussagekräftige Auswertung der Fragebögen zur Evaluierung vorgestellt. Zur Fortführung gibt es landesweit ein positives Echo. Mit den Ergebnissen der Auswertung des MI ist eine Anpassung an bzw. Reaktion auf örtliche Veränderungen zum Personal, zu Gefahrenrisiken aber auch der
Struktur der Einheiten selbst denkbar. Sie lässt auch Rückschlüsse für eine Ausrichtung bei der Ausbildung zu.
Festgehalten wird am der aufgelisteten Technik zur Beschaffung der Ersatzfahrzeuge. Die auf Grundlage der Prioritätenlisten der Landkreise bzw. kreisfreien Städte erstellte Zielvorgabe zur Ersatzbeschaffung für die Jahre 2013 und 2014 wurde vorgestellt. Die AG muss zur
Veröffentlichung der Ausschreibung das Okay aus dem MI abwarten. Herr Dr. Dietel und Herr Zoschke nehmen sich dieser Aufgabe an.
Die AG npolBOS hat dem KBM Zusatzinformationen zu den im Protokoll der 7. Beratung angeführten Interpretationen zum „Fleetmapping“ Digitalfunk übermittelt.
Im Wesentlichen taugen die Darstellung aus der 7. Beratung als kurzer Abriss zur Darstellung von Zuständigkeiten und Arbeitsweisen im Digitalfunk.
Konkretisierte Betrachtungen Können aus einigen Kommentaren abgeleitet werden. Z.B.:
MGr 6 betrifft den Anstrich:
„Über die Leitstellen sind statische und dynamische Berechtigungen zur Teilnahme am Funkbetrieb eines bestehenden Einsatzes möglich. Sie kann die Endgeräte auch auf eine neue Rufgruppe schalten.
MGr 7 und 8 betreffen den Anstrich:
„Die Gruppenordner lösen die Kanäle im Analogfunk ab. Achtung, … nicht
möglich.
MGr 10 betrifft den Anstrich:
„Im DMO, Funkkommunikation ohne Nutzung des Netzes, … 2m-Band verglichen werden.
Die Ausführungen im Protokoll der 7. Beratung sind mit den Konkretisierungen inhaltlich zu betrachten. Bei Klärungsbedarf kann der KBM befragt werden.
Die Einladung von Mitgliedern der AG npolBOS Digitalfunk bei bestehenden großen
Unklarheiten wurde abgestimmt.
Nach Abstimmung mit den Wehrführern wird der KBM der AG npolBOS Digitalfunk die Anwendbarkeit der Konzeption „Fleetmapping“ für den Aufgabenbereich Brandschutz
anzeigen.
Ergänzung:
Die AG npolBOS möchte analog der Verfahrensweise aus 2011 wieder eine Beratung mit örtlichen Vertretern … durchführen. Zur Vorbereitung werden mit den Landkreisen
die Themenschwerpunkte besprochen. Diese werden auf der Beratung am 05.09.2012 erfragt.
Im Landkreis wurden bisher 69 Kreisausbildungen angezeigt. Bereits 33 wurden mit 594
Teilnehmern durchgeführt. Drei wurden mit den entsprechenden Unterlagen zur
Durchführung angemeldet.
Zu 4.
Im Namen des Präsidenten des DFV sowie des Präsidenten des LFV wird allen Wettkämpfern (Männer, Frauen wie Jugend) sowie den Unterstützungskräften der Deutschen
Meisterschaften in Cottbus ein Dank ausgesprochen.
Die von den Organisatoren, mit Unterstützung der vielen fleißigen Helfer, geleistete Arbeit sorgte für Wettkampfbedingungen auf einem hohen Niveau.
Kam. Brudek sowie der Kam. Bastisch schloss sich diesem Dank auch im Namen des Stadtfeuerwehrverbandes Cottbus an. Kam. Bastisch führte ergänzend aus, die Zusammenarbeit zwischen dem Stadtfeuerwehrverband, den benachbarten Kreisverbänden sowie dem THW hat die Verantwortlichen sehr beeindruckt. Insgesamt mussten rund 1.600 Teilnehmer
versorgt und betreut werden.
Die Wettkämpfer unserer Region haben ausgezeichnete Ergebnisse erzielt. Die Frauen- wie die Männermannschaft konnten sich für die Feuerwehrolympiade 2013 in Frankreich
qualifizieren und auch der 11. Platz der Jugendfeuerwehr Trebendorf ist bemerkenswert.
Auch das Abschneiden der Frauen der Stadt Cottbus in den Traditionellen Wettkämpfen zeigt, dass hier etwas im Entstehen ist.
Die Führung der Stadt Cottbus erwägt nach diesen durchweg positiven Eindrücken eine
Bewerbung zur Ausrichtung der Feuerwehrolympiade im Jahr 2017.
Der Vorstand wird mit dem Vorsitzenden und der Stellvertreterin, Kam. Kraljic am 28.09.2012 am 4. Parlamentarischen Abend des LFV teilnehmen.
Die Anschreiben des Vorsitzenden zur Abfrage der Bereitschaft für eine Mitarbeit in den Fachbereichen sind raus. Die Wehrführer sollen die Bereitschaften unterstützen.
Weitere Mitstreiter sind immer willkommen. Besonders zur Aufarbeitung der Historie
sollten auch die älteren Mitglieder befragt werden.
Der KBM bat in diesem Zusammenhang um die Zuarbeit einer Aufstellung zu vorhandenen älteren Gerätschaften, Uniformen, Schriftstücken …, welche in einzelnen Ortswehren noch vorhanden sind. Von Interesse ist auch das Vorhandensein einer Chronik der Ortswehr. Ohne Terminsetzung soll die Auflistung nach den Ortswehren gegliedert erstellt werde. Auf der Beratung im Oktober sollten erste Ergebnisse vorgelegt werden.
Mit dem Landrat hat ein erster Austausch zu Möglichkeiten der Errichtung eines
Jugendtrainings- bzw. Ausbildungszentrums auf dem Sportplatz in Casel (Stadt Drebkau) stattgefunden (31.07.2012). Der Landrat bestätigte dem KFV ein großes Interesse an der
Umsetzung der Idee. Er sicherte dem KFV Unterstützung bei der Gewinnung von Sponsoren sowie der Konzeptplanung zu. Für die Erstellung der erforderlichen Planungsunterlagen hat er bereits eine Lösung zur Finanzierung.
Die Kameradin Kraljic gab bekannt, dass der Vorstand eine „Buttonmaschine“ beschafft hat. Diese kann zur eigenen Herstellung der Anstecknadeln in der Geschäftsstelle abgefordert
werden.
Im Lokalen Aktionsplan wurde durch den KFV ein Aktionsprogramm organisiert. Innerhalb dieses Programms ist die Durchführung von drei Teilprojekten vorgesehen. Zwei sind bereits angelaufen. Mit dem dritten Teilprojekt, welches als Gesamtabschlussveranstaltung am
03. November im Großen Saal des Kreishauses stattfinden wird, wird das gesamte
Aktionsprogramm des KFV beendet.
Innerhalb des zweiten Teilprojektes sollen in den Unterverbänden regionale Maßnahmen
organisiert werden. Im UV II wurden bereits Veranstaltungen organisiert. Der UV I hat dazu bereits konkrete Vorstellungen. Kam. Voigt soll diese zwischen den Aufgabenträgern
koordinieren. Die Durchführung von zwei Veranstaltungen wäre durchaus möglich.
Im UV III sollen sich die Wehrführer, Jugendwarte und die Leiterin des UV zu Möglichkeiten der Durchführung einer Veranstaltung verständigen. Die Kameradin Kraljic oder Kam. Berger geben gern Hilfestellungen.
Der Teilnehmerkreis an den Veranstaltungen sollte zwischen 16 und 27 Jahren alt sein, die Orientierung der Anzahl sollte bei 15 Personen liegen.
Kam. Krause informiert über die nächsten Termine | |
22.08.2012 | Ausschusssitzung in Schenkendöbern (nur ein Vertreter der JF/Träger!) |
02.09.2012 | Pflegemaßnahme auf dem Ehrenhain, Beginn 09.00 Uhr |
08.09.2012 | Abnahme der Leistungsspange JFw, Sportplatz Casel |
Die Kampfrichter werden seperat eingeladen. |
Zu 5.
Kam. Krautz gab seine erneute Bestellung zum Wehrführer bekannt. Mit Wirkung vom 01.07.2012 wurde er für die Dauer von sechs Jahren zum Amtswehrführer bestellt.
Als seine Stellvertreter fungieren Kam. Schneider, Ortswehr Drachhausen sowie Kam.
Schulze, Ortswehr Peitz.
Kam. Bastisch schilderte nochmals seine Eindrücke von den Deutschen Meisterschaften und sparte dabei nicht mit Lob für die Organisatoren, Wettkämpfer und Unterstützungskräfte.
Die Durchführung einer zentralen Dankeschönveranstaltung ist geplant.
Er gab bekannt, dass der Bau des Gerätehauses für die Werkfeuerwehr am Standort
Jänschwalde große Fortschritte macht. Für den 11. September ist das Richtfest geplant, zu welchem nur ein kleiner Teilnehmerkreis geladen wird.
Die Werkfeuerwehr verfügt im Bestand der Tauchergruppe nunmehr auch über ein Boot mit Sonarreinrichtung.
Auf Anforderung des THW war die Werkfeuerwehr beim Zugunglück in Hosena im Einsatz.
Ergänzung:
Der KBM hat mit Kam. Heinze abgestimmt, dass sie auf der Beratung im September über den Einsatz des THW berichten wird. Im Gerätehaus Schenkendöbern sind die technischen
Voraussetzungen für eine Power-Point-Präsentation zu schaffen.
Kam. Gläsing informierte über „Ungereimtheiten“ bei der Alarmierung. So erfolgte die
Alarmierung mit dem Einsatzstichwort „Biene“ bzw. stellten sich nach der Alarmierung zu einem Brandeinsatz in der Tankstelle „mit starker Rauchentwicklung“ erhebliche Fragen.
Vorgänge sind dem KBM nicht erklärlich.
Kam. Magister berichtete über Störungen im Funk nach der Alarmierung zum Waldbrand am 27. Juli. Kam. Brudek geht den Gründen nach.
Erinnerungen/Termine: | Bußgeld | |
08.08.2012 | Arbeitsberatung Landesforst | |
22.08.2012 | Ausschusssitung KJFw | |
29.08.2012 | 4. Parlamentarischer Abend LFV | |
02.09.2012 | Pflegemaßnahmen Ehrenhain | |
08.09.2012 | Abnahme Leistungsspange KJFw in Casel |
Die 9. Wehrführerberatung 2012 findet am Mittwoch, dem 05.09.2012,
Beginn 18:00 Uhr, im GH Schenkendöbern statt.
Forst, den 25.08.2012
Kätzmer
Anlagen:
- Teilnehmerliste
- Auflistung Tausch Atemschutz 2012
- Einsatzstatistik Juli 2012
- Seminarangebot DFV „Behindert – na und!“ 12.-14. Oktober
- Anschriften Wehrführer Stand 25.07.2012
- Info. Personalveränderung Referat IV/2
- Protokoll Sitzung erw. AG Stützpunktfeuerwehr
Ausgegebene Unterlagen:
- Zuarbeit Projektgruppe Digitalfunk auf Inhalte Fleetmapping Protokoll 7. Beratung
Wichtiger Nachtrag!
In der Anlage befindet sich ein Schreiben des DFV zur Einladung zum Seminar „Behindert – na und!“. Zu diesem Seminar hat der Jugendfeuerwehrwart Forst (Lausitz) bereits sein
Interesse für eine Teilnahme bekundet.
Ich halte das Thema für sehr interessant. In Abstimmung mit dem KFV werde ich allen
Interessanten (möglichst in einer Fahrgemeinschaft) die Teilnahme ermöglichen.
Die Kosten für das Seminar werden zentral vom SG BKS übernommen.
Teilnehmer sind dem SG BKS bis zum 04.09.2012 durch Zusendung des Anmeldeformulars des DFV zu melden.
Das SG BKS veranlasst die zentrale Anmeldung (Rechnungslegung an den Landkreis!) aller Teilnehmer beim DFV.
- Teilnehmerliste.pdf
[PDF 121,00 KB] - Planung 2012 turnusmäßiger Tausch Atemsc…
[DOC 137,00 KB] - 07 2012 Einsätze.xls
[XLS 36,00 KB] - ausschreibung_behindert_-_na_und__2012.p…
[PDF 133,00 KB] - Anschriften Wehrführerrunde Stand 25.07.…
[PDF 16,00 KB] - Personalveränderung Referat IV 2.pdf
[PDF 212,00 KB] - Protokoll der erweiterten AG vom 11.07.1…
[PDF 0,94 MB]