Was ziehe ich nur an? Bekleidungserlass des MIK
Artikel vom 18. November 2024
Es war ein jahrelanger Prozess, der nun zu einem Ende gekommen ist: Dank eines Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales, der am 15. November 2024 in Kraft getreten ist.
Unter dem gewohnt leicht zugänglichen Namen "Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales. über die Dienst- und Schutzkleidung von Angehörigen der Feuerwehren im Land Brandenburg (Bekleidungserlass Feuerwehr - BEFw) vom 13. November 2024" ist nun für alle Angehörigen der Feuerwehr in Brandenburg geregelt, was sie in Zukunft tragen werden und wie sie ihre Dienstgrade bzw Funktionen kenntlich machen können. Und zwar für freiwillige Feuerwehrleute, Beamtinnen und Beamte und Angestellte. Bislang war das alles in einzelnen Richtlinien, Erlassen und Verordnungen geregelt. Und es gibt sogar ein praktisches Übersichtsbild (klicken zum Vergrößern, unten gibt es das auch nochmal als pdf). Das ist nicht offiziell Teil des Erlasses, aber sehr nützlich. Im neuen Erlass ist nicht nur die Dienstuniform geregelt, sondern es finden sich hier auch die Vorgaben für die Einsatzkleidung von Aktiven und Jugendfeuerwehr. Einfach mal reinlesen!
Der Erlass und alle Anlagen findet Ihr unten als Download.
- Bekleidungserlass Feuerwehr gezeichnet [PDF 314,00 KB]
- Anlage01-Gestaltung Ausfuehrung und Trageweise [PDF 6,04 MB]
- Anlage02-Rangabzeichen Beamte [PDF 294,00 KB]
- Anlage03-Dienstgradabzeichen FF [PDF 0,52 MB]
- Anlage04-Taetigkeitsabzeichen Angestellte [PDF 276,00 KB]
- Anlage05-Funktionsabzeichen [PDF 1,03 MB]
- Anlage06-Schutzkleidung Einsatzkraefte [PDF 330,00 KB]
- Anlage07-Schutzkleidung Jugendfeuerwehr [PDF 319,00 KB]
- Übersicht [PDF 1,39 MB]
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