Corona muss als Arbeitsunfall zählen
Artikel vom 21. November 2021
Der Kreisfeuerwehrverband apelliert an die Kommunen als Träger des Brandschutzes Regelungen zu treffen, falls Feuerwehrleute aufgrund eines Einsatzes an Corona erkranken oder in Quarantäne müssen.
Wenn sich Feuerwehrangehörige im Dienst verletzen, etwa den Finger einklemmen oder ein Bein brechen, haben sie Anspruch auf Zahlung eines Verletzengeldes durch die Feuerwehrunfallkasse (FUK). Angesichts steigender Corona-Zahlen wollte der Verband wissen: Wie ist es, wenn sich jemand im Einsatz mit dem Virus ansteckt oder aufgrund eines Kontaktes in Quarantäne muss? In der Antwort teilt die FUK mit, dass bei einer Quarantäne keine Arbeitsunfähigkeit in Folge eines Feuerwehrdienstes vorliegt. Folglich ist ein Anspruch auf die Zahlung von Verletztengeld durch die FUK daher ausgeschlossen.
Eine Auffassung, die Vorstandsvorsitzender Robert Buder nicht teilt: "Die Regelungen im Brandenburgischen Brand und Katastrophenschutzgesetz sind für mich eindeutig. Demnach dürfen den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr durch den Dienst in der Feuerwehr keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis entstehen. Demnach muss der Arbeitgeber nicht nur einen Lohnausgleich für die Zeit des Einsatzes zahlen sondern auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu sechs Wochen, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst in der Feuerwehr zurückzuführen ist."
Laut Gesetz kann der Arbeitgeber sich dieses Geld im Anschluss vom Träger des Brandschutzes wiederholen. Die Kommunen als Träger des Brandschutzes sollten sich deshalb auf diesen Fall vorbereiten und eigenständig eine Regelung finden, wie das geltende Recht im Ernstfall umgesetzt werden kann, sagt Buder: "Wir können uns nicht ins Schneckenhaus zurückziehen. Die Kameradinnen und Kameraden leisten ehrenamtlich ihren Dienst und können auch während einer pandemischen Lage nicht sagen, wir leisten keine Hilfe. Hierbei kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einem Kontakt mit einer infizierten Covid-Person kommt. Eine folgende Quarantäne ist in diesem Fall auf den Feuerwehrdienst eindeutig zurückzuführen."
Deshalb empfiehlt der KFV SPN e.V. diese Regelung auch bei Quarantäne anzuwenden, damit die Feuerwehrangehörigen Sicherheit haben und die Einsatzlagen bewältigen können, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen, wer im Ernstfall ihren Verdienstausfall bezahlt.
Der Vorstand
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